Angelsportverein 1966 Dossenheim e.V.

 

Unsere Weidlach - Der Stolz des ASV-Dossenheim

Der ganze Stolz und Mittelpunkt der Vereinsaktivität ist das vereinseigene Gewässer- die Weidlach - mit unserem angrenzenden Vereinsheim. Bei der Weidlach handelt sich um einen in den 1960er erweiterten Weiher der kontinuierlich mit Frischwasser vom Mühlbach gespeist wird. An seiner tiefsten Stelle hat die Weidlach eine Wassertiefe von etwa vier Metern. Die Weidlach bietet vielerlei Tierarten Schutz und Lebensraum, darunter selbstverständlich auch vielen Fischen. Von Rotauge und Rotfeder über Spiegel- und Schuppenkarpfen bis Zander, Aal, Barsch und Hecht bietet unser kleines Gewässer ein abwechslungsreiches Angelvergnügen. Wer an der Weidlach allerdings angeln möchte muss die Gewässerordnung beachten.

Angeln an der Weidlach

Grundlegende Regeln für das Angeln an der Weidlach sind in der Gewässerordnung geregelt. Im Folgenden sollen nur die wichtigsten Dinge erläutert werden, ohne Anspruch auf Vollständigkeit.

Angeln an der Weidlach ist nur für Mitglieder des ASV-Dossenheim gestattet. Voraussetzung ist ein gültiger Fischereischein (Jugendfischereischein für Personen unter 18 Jahren) sowie eine Berechtigungskarte für die Weidlach. Die Berechtigungskarte kann sowohl als Jahres- wie auch als Tageskarte gegen eine Gebühr erworben werden:

  • Gebühr Jahreskarte: 25,- Euro
  • Gebühr Tageskarte: 5,- Euro 

Voraussetzung für den Erwerb einer Berechtigungskarte ist die generelle Angelerlaubnis. Diese erhält wer 50 Arbeitsstunden geleistet hat. Jugendfischer haben 30 Arbeitsstunden zu leisten. Nach Erwerb der generellen Angelerlaubnis sind für weitere Angelberechtigungen jährlich 30 Arbeitsstunden zu leisten. Dies gilt auch für Jugendliche.

Jedes Vereinsmitglied kann auch ohne generelle Angelerlaubnis einmal im Monat gegen eine Gebühr von 10,- Euro eine Tageskarte erwerben, welche zum Angeln an der Weidlach berechtigt. Davon ausgenommen sind vereinsinterne Fischen (z.B. Königsfischen). 

Jugendlichen ist das Fischen an der Weidlach nur in Begleitung eines für die Weidlach angelberechtigten Erwachsenen gestattet.

An der Weidlach darf nur mit Naturköder geangelt werden. Das Anfüttern ist generell verboten. Beim Angeln sind stets Schonhacken zu verwenden (d.h. Hacken ohne Widerhacken). Das Schleppangeln oder Blinkern ist generell verboten. Pro Tag dürfen maximal drei Edelfische gefangen werden. Schonmaße, Schonzeiten und weitere Regeln sind der aktuellen Fassung der Gewässerordnung zu entnehmen.